Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Dezember 2020) erneut verlängert und zwar bis zum 31. März 2021. Der Antrag auf Novemberhilfe (Fördermonat November 2020) kann bis zum 30. April 2021 gestellt werden. Dezemberhilfe (Fördermonat Dezember 2020) kann ebenfalls bis zum 30. April 2021 beantragt werden. Eine Antragstellung im Rahmen der dritten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe“, die Corona-Überbrückungshilfe III (Fördermonate November 2020 bis Juni 2021), kann bis zum 31. August 2021 erfolgen; diese Frist gilt auch für die Neustarthilfe für Soloselbständige.

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