Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie stark einschränken oder gar vorübergehend einstellen mussten, können seit dem 10. Juli 2020 weitere Liquiditätshilfen erhalten. Entsprechende Anträge können ausschließlich von einem vom Antragsteller beauftragten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigtem Buchprüfer (sog. Prüfender Dritter), der sich beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) registriert hat, in einem vollständig digitalisierten Verfahren gestellt werden.
Wir sind registrierte Wirtschaftsprüfer
Die Abstoß & Wolters GmbH & Co. KG ist seit dem 9. Juli 2020 registriert. Ab sofort unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung über die bundesweit geltende Online-Antragsplattform. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können die Auszahlungen an Ihr Unternehmen bereits im Juli 2020 erfolgen.
Weitergehende Informationen
Ein umfangreiches Service- und Informationspaket finden Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums.