Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer wird auch für das Jahr 2021 ausgesetzt, wenn das jeweilige Unternehmen stark von der Coronavirus-Krise betroffen ist.

Die Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer für das Jahr 2021 kann auf Antrag teilweise oder vollständig (d. h. auf 0 EUR) herabgesetzt werden. Voraussetzung ist nach einer Pressemitteilung der OFD Karlsruhe v. 22.1.2021, dass der Antrag bis zum 31.03.2021 beim Finanzamt eingeht und der Unternehmer unter Darlegung seiner Verhältnisse nachweist, dass er unmittelbar und nicht unerheblich von der aktuellen Corona-Krise betroffen ist.

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung, wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten.

/MJ