Die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) stellt die Welt vor große und bislang nicht gekannte Herausforderungen. Nachdem das Virus im Dezember 2019 in China zum ersten Mal beobachtet wurde, hat es sich inzwischen weltweit ausgebreitet. Zur Eindämmung des Virus wurden in vielen Ländern weitreichende gesundheitspolitische Gegenmaßnahmen getroffen, welche die sozialen Kontakte stark einschränken und die zu erheblichen persönlichen und wirtschaftlichen Belastungen geführt haben.

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie haben auch die Geschäftsleitung der Abstoß & Wolters GmbH & Co. KG vor unbekannte Herausforderungen gestellt – im beruflichen, aber auch im privaten Umfeld. Bei den von uns getroffenen Maßnahmen stand der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ansteckungen immer an vorderster Stelle. Unter Einhaltung der Verhaltensregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz wurden Maßnahmen ergriffen, um den Geschäftsbetrieb soweit wie möglich aufrecht zu erhalten, z.B. durch die räumliche und/oder zeitliche Trennung von Mitarbeiterteams, Ausbau und Nutzung von Home-Office-Arbeitsplätzen, Durchführung von Videokonferenzen sowie Verzicht auf Mandantenbesuche.

Laut einer Prognose der Bundesregierung von Ende April 2020 muss von einem starken Einbruch der gesamten Weltwirtschaft ausgegangen werden. Die Bundesregierung erwartet wegen der Coronakrise in Deutschland die erste Rezession nach zehn Jahren Wachstum und gleichzeitig die schwerste wirtschaftliche Rezession der Nachkriegszeit. Seit Mitte März 2020 hat die Bundesregierung vielfältige und umfangreiche steuerrechtliche Maßnahmen ergriffen, mit denen die wirtschaftlichen Auswirkungen abgemildert werden sollen.

Zusätzlich zu den regelmäßigen Mandanten-Informationen werden wir Sie kontinuierlich mit „COVID-19-Sonderrundschreiben“ über aktuelle Entwicklungen informieren, die im „Mandantenbereich“ zum Download für Sie bereitstehen.

/Ri