Corona-Überbrückungshilfe II
Antragsfrist bis zum 31. Januar 2021 verlängert Seit Ende Oktober 2020 können Anträge für die Corona-Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Dezember 2020) elektronisch über die Überbrückungshilfe-Plattform durch einen prüfenden Dritten im Namen des Antragstellers eingereicht werden. Die Bundesregierung hat am 19. November 2020 die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe II um einen Monat verlängert. Von nun an können durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 31. Januar 2021 beantragen. Erfahrungen aus der Praxis der Antragstellung Über die wesentlichen Eckpunkte dieses Hilfsprogramms (Eintrittsschwelle, Förderhöhe, Antragsverfahren) haben wir Sie bereits am 1. Oktober 2020 informiert. Im Folgenden gehen wir stichpunktartig auf Fragestellungen ein, die sich im Rahmen von Antragstellungen für unsere Mandanten in den letzten Wochen [...]